Geblitzt? 
Ein plötzlicher, greller Blitz – und schon droht der Bußgeldbescheid. Das kennt fast jeder Autofahrer. Was viele nicht wissen: Nicht immer ist das Bußgeld gerechtfertigt. Es kommt häufig vor, dass Messungen ungenau oder fehlerhaft sind. Deshalb empfiehlt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Dies ist für Rechtsschutzversicherte kostenlos, abzüglich einer eventuellen mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.. Sie sollten sich allerdings beeilen, denn der Einspruch ist nur innerhalb von zwei Wochen möglich*.

Auch wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten, sollten Sie etwas unternehmen. Sie haben keine Zeit, sich um solch lästige Angelegenheiten zu kümmern? Müssen Sie auch nicht. Mit dem Service der Kanzlei Stolle können Sie dies schnell und unkompliziert vom heimischen Computer aus regeln. Unsere Gebühren rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab – Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Mehr zu unserem Service erfahren Sie hier.

* Es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie in dieser Zeit abwesend waren – beispielsweise aufgrund von Urlaub. In diesem Fall können wir für Sie eine Wiedereinsetzung des Verfahrens erreichen.